07.08.03

Bundesverfassungsgericht erklärt Altenpflegeumlage für verfassungsgemäß

Berlin (ots) - Kosten der Altenpflegeausbildung sind von Pflegeeinrichtungen und pflegebedürftigen Menschen zu finanzieren

Das Bundesverfassungsgericht hat die in diversen Bundesländern erhobene Altenpflegeumlage für verfassungsgemäß erklärt. "Die zur Prüfung gestellten Altenpflegeumlagen sind zulässige Sonderabgaben." so der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung, die am Freitag veröffentlicht wurde. Die Altenpflegeumlage muss z.B. in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW) und anderen Bundesländern von den Pflegeinrichtungen zur Refinanzierung der Kosten für die Altenpflegeauszubildenden erhoben werden. Obwohl sechs Gerichte in diesen Ländern der Auffassung waren, die Altenpflegeumlage sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, hat das höchste deutsche Gericht jetzt anders entschieden.

Das Verfassungsgericht stellte klar, dass die Umlage als auch die Höhe der Beträge verfassungskonform sind und von den Pflegeeinrichtungen zu zahlen sind - unabhängig davon, ob eine Pflegeinrichtung ausbildet oder überhaupt Altenpflegefachkräfte beschäftigt oder nicht. Schuldner der Altenpflegeumlage ist die Pflegeeinrichtung. Diese soll sich die Kosten von den Pflegebedürftigen bzw. Sozialversicherungen oder Sozialhilfeträgern erstatten lassen (Refinanzierung). Darüber hinaus haben die Richter entschieden, dass zu den Kosten auch die Verwaltungskosten der erhebenden Behörde hinzu zu rechnen sind.


Ein Jahr nach der Flut: Bundesländer haben nicht dazu gelernt / WWF fordert mehr Kompetenzen für den Bund

Rastatt, Frankfurt a.M. (ots) - Schäden in Höhe von rund neun Milliarden Euro hinterließ das verheerende Hochwasser an der Elbe und ihren Nebenflüssen im vergangenen Jahr allein in Deutschland. Mit zehn Prozent der Summe, verteilt über ein bis zwei Jahrzehnte, ließen sich entlang der Elbe genügend Überflutungsflächen zurückgewinnen, um ein robustes Hochwasserschutzkonzept umzusetzen, schätzt Prof. Dr. Emil Dister, Leiter des WWF-Auen-Instituts in Rastatt. Von einer Rückeroberung der Auen sei jedoch nichts spürbar. "Ein Jahr nach der Flut ist nicht erkennbar, dass die Verantwortlichen auf Länderebene bereit sind, die richtigen Lehren aus dem Hochwasser zu ziehen", stellt Dister in einem ersten Resumée fest. Es sei der falsche Weg, die Deiche zu erhöhen und darauf zu hoffen, dass die nächste Jahrhundertflut erst in einigen Jahrzehnten und dann im Nachbarland zuschlage. Dies sei angesichts der prognostizierten Klimaveränderungen ein Irrglaube. Höhere Deiche verlagern das Problem nur, anstatt es zu lösen. "Wir brauchen grenzübergreifend abgestimmte Hochwasserkonzepte", so der WWF Experte. Mit dem Absinken der Pegelstände habe das Engagement der Politiker, die Fehlentwicklungen der vergangenen 180 Jahre zu korrigieren, erheblich nachgelassen. An den großen Flüssen seien hierzulande rund drei Viertel der ehemaligen Überschwemmungsgebiete eingedeicht oder gar verbaut worden. Emil Dister: "Diese Entwicklung gilt es in Teilen umzukehren, doch die Bundesländer basteln nach wie vor mit zweifelhaftem Erfolg an Regionalkonzepten, ohne sich untereinander ausreichend abzustimmen." Das föderale System der Bundesrepublik stoße beim Hochwasserschutz an seine Grenzen. Kaum ein Bundesland sei bereit, Überflutungsflächen bereit zu stellen, um die flußabwärts gelegenen Regionen zu schützen. Um hier Abhilfe zu schaffen, müßten die Länder Zuständigkeiten an den Bund abtreten.

Im Unterschied zu den Ländern habe die Flut zumindest auf Bundesebene Bewegung in die Diskussion gebracht. Die Bundesregierung sei mit dem geplanten Hochwassergesetz auf dem richtigen Weg. Durch mehrere Gesetzesänderungen soll u.a. das Bauen in Überschwemmungsgebieten verboten werden. Auch im Agrarbereich gebe es positive Veränderungen. Bisher seien die Landwirte geradezu gezwungen, auf dem fruchtbaren Boden trocken gelegter Auen intensiven Ackerbau zu betreiben. Durch die schrittweise Abkoppelung der Subventionen von der Produktionsmenge sei es jetzt möglich, Anreize und Voraussetzungen für andere Nutzungen zu schaffen. Dadurch wird Grünlandbewirtschaftung attraktiver, was zugleich einen positiven Nebeneffekt für den Hochwasserschutz bringt. Denn Wiesen und Weiden kommen mit gelegentlichen Überschwemmungen gut zurecht. Insgesamt fällt das Fazit des WWF ernüchternd aus. Wie beim Atomausstieg werde für die "Gewässerwende" ein langer Atem gebraucht. "Für Konzeption, Planung, Rechtsverfahren und Umsetzung einer Deichrückverlegung oder eines Hochwasserpolders benötigt man rund ein Jahrzehnt, für ein ganzes Flussprogramm reicht ein Vierteljahrhundert nicht aus. Die nächste Jahrhundertflut kann uns jedoch schon im nächsten Herbst treffen. Deshalb ist es wichtig, möglichst viele Projekte für einen Natur verträglichen Hochwasserschutz anzuschieben", so Emil Dister abschließend.


US-Truppen verwendeten Napalm im Irak Krieg

Köln (ots) - Vertreter der US-Truppen und des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums haben den Einsatz von völkerrechtlich geächteten Napalm-Bomben im Irak-Krieg zugegeben. Dies berichtet das ARD-Magazin MONITOR in seiner heutigen Ausgabe .

Joseph Boehm, Oberst des US-Marine Corps in San Diego, bestätigte gegenüber MONITOR, dass die US-Truppen bei ihrem Marsch auf Bagdad Napalm verwendet haben. "Wir haben 30 Kanister in einem 30 tägigen Krieg verwendet" erläuterte der US-Miltär. "Es kam einige Male zum Einsatz, als die Marines sich auf ihrem Marsch Richtung Bagdad befanden." Bei den aus der Luft abgeworfenen Bomben handelt es sich um Bomben des Typs "MK 77", eine Weiterentwicklung der Napalm- Bomben, die von den Vereinigten Staaten im Krieg gegen Vietnam verwendet wurden und seitdem international geächtet sind. Ein Sprecher des US-Verteidigungsministeriums bestätigte den Einsatz der MK 77-Bomben im Irak-Krieg. "Ich kann bestätigen, dass MK 77-Feuerbomben im Gebiet von Safwan Hill an der irakisch-kuwaitischen Grenze abgeworfen wurden," erläuterte Col. Mike Daily schriftlich gegenüber dem ARD- Magazin. "MK 77 wird Napalm genannt, weil es in seiner Wirkung auf Ziele Napalm in bemerkenswerter Weise gleicht."

Bisher hatte das Pentagon die Verwendung von Napalm im Irak-Krieg stets bestritten und entsprechende Vermutungen von Journalisten, die mit den US-Truppen im Einsatz waren, zurückgewiesen.

Prof. Hans-Joachim Heintze von Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum hält den Einsatz dieser Bomben für "völkerrechtswidrig, weil sie unterschiedslos wirken, in gleicher Weise Zivilisten und militärische Ziele beschädigen und weil sie unnötige Leiden bei den Opfern verursachen."

(Einen Artikel über eine ähnliche Problematik in Bezug auf uranhaltige Munition finden Sie hier im Newsatelier.)

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