Mordfall Jakob von Metzler / Androhung von Folter gegen Mordverdächtigen

21.02.2003

amnesty international (ai) fordert Untersuchung des Vorwurfs der Folterandrohung gegen Mordverdächtigen / Folterverbot ist in internationalem und nationalem Recht verankert / Unhaltbare Äußerungen des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes

Berlin, 25. Februar 2003 - "Die Anschuldigungen gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei Wolfgang Daschner müssen von unabhängiger Seite untersucht werden", forderte die Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international, Barbara Lochbihler. "Deutschland ist Vertragspartei der UN-Konvention gegen Folter und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Verbot von Folter, wie es in diesen internationalen Konventionen, aber auch im deutschen Grundgesetz niedergelegt ist, gilt absolut."

Medienberichten zufolge hat Daschner einen schriftlichen Aktenvermerk  angelegt. Darin ist festgehalten, dass er die Anweisung gegeben habe, dem Mordverdächtigen Magnus G. mit Folter zu drohen und diese notfalls auch anzuwenden, um den Aufenthaltsort des entführten Jakob von Metzler zu erfahren. Ein rechtzeitiges Geständnis habe die Ausführung der Folter verhindert. Wiederum Medienberichten zufolge haben der Frankfurter Polizeipräsident Weiss-Bollandt sowie das hessische Innenministerium über seinen Sprecher Michael Bußer öffentlich die Vorgehensweise Daschners verteidigt.

"Die Tatsache, dass hohe Repräsentanten des Rechtsstaats wie der Frankfurter Polizeipräsident und das hessische Innenministerium die Folterandrohung öffentlich zu rechtfertigen suchen, wiegt besonders schwer", sagte Lochbihler. "Wir fordern die hessische Regierung auf, die Vorgänge zu untersuchen und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Das Folterverbot muss in Deutschland wie überall auf der Welt weiter absolut gelten." Lochbihler äußerte sich auch entsetzt über die Äußerungen des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, gegenüber der Zeitung "Der Tagesspiegel". Mackenroth hatte erklärt, dass Folter erlaubt sei, um ein anderes Rechtsgut retten zu können. "Eine solche Abwägung ist weder nach dem internationalen Recht noch nach deutschem Recht zulässig", sagte Lochbihler. "Das Folterverbot gilt uneingeschränkt."

Mittlerweile hat sich auch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU)  in die Diskussion um Folterdrohungen für Schwerstverbrecher eingeschaltet. Wenn durch Terroristen eine Gefahr für eine Vielzahl von Menschen drohe, müsse man auch über Folter nachdenken, sagte Schönbohm am Montagabend in der PHOENIX-Sendung Unter den Linden.

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